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WhatsApp und die DSGVO

Nach derzeitigen Stand ist der Messenger WhatsApp nicht DSVGO (gilt seit 25.5.2018) konform. Viele Nutzen den Messenger in privaten aber auch beruflichen Bereichen um Kontakte, Nachrichten, Bilder oder Standorte zu verschicken.
Daher ist die geschäftliche Nutzung von WhatsApp mit einem erhöhten Risiko verbunden, hohe Bußgelder durch Datenschutzverstöße zahlen zu müssen. Kunden könnten Unternehmer verklagen, die über den Messengerdienst kommunizieren.

Durch die Nutzung von WhatsApp, wird dem Messengerdienst der Zugriff auf das komplette Adressbuch gewährt, ob diese Kontakte WhatsApp nutzen oder nicht spielt dabei keine Rolle. So gelangen diese Handynummern ohne Einwilligung ihrer Besitzer in die Hände von WhatsApp. Bei der beruflichen Nutzung handelt es sich dabei rechtlich um einen Datenaustausch zwischen zwei Firmen, der unter die Bestimmungen der DSGVO fällt und somit der Einwilligung bedarf oder ansonsten verboten ist.
So werden Kontaktdaten des Adressbuches und weitere abgespeicherten Informationen auf die Server des Messengers, der zum amerikanischen Facebook- Konzern gehört übertragen. Auch erhält WhatsApp Zugriff auf versendete Bilder und Fotos. Dieser Vorgang beschreibt eine Datenübertragung an WhatsApp, für die der betroffene Kunde jedoch meist keine Einwilligung erteilt hat und stellt demzufolge einen Verstoß gegen die geltende DSGVO dar.

Wer trotz verschärfter Datenschutzgrundverordnung mit Kunden über WhatsApp kommunizieren will, sollte sich unbedingt eine schriftliche Einwilligung aller Kunden und Kollegen einholen, um sich so abzusichern und rechtskonform zu handeln. Ob sich dieser Arbeitsaufwand später rentiert muss jeder für sich selber entscheiden.